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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 2 • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Penda Gueye am 23. Mai 2024 auf dem Synagogenplatz

Ludwigsburg profitiert von seiner Vielfalt

Die Schülerin Penda Gueye gewann die Zustimmung des Publikums, als sie die freie Entfaltung der Persönlichkeit an ihrem eigenen Leben und an der Stadt belegte, in der sie lebt. Zum Grundgesetz-Fest 2024 sprach sie über Artikel 2 der deutschen Verfassung: „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (…).“

Sie zeigte auf, wie sehr Ludwigsburg von der Vielfalt seiner Bürgerinnen und Bürger lebt. Doch sie musste auch anmerken: „Wir sind mit Sicherheit noch nicht an einem Punkt angekommen, an dem das Grundgesetz unbedingt und von allen respektiert wird. Leider gibt es immer noch viele, ja zu viele Menschen in diesem Land, die immer wieder versuchen, bestimmte Teile ihrer Mitbürger in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit einzuschränken.“

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